Gewerbegebiet an der A93 in Teublitz
Der LBV lehnt die Planungen für das Gewerbegebiet an der Autobahnausfahrt Teublitz (A93) vehement ab. Neben grundsätzlichen Erwägungen des Landschaftsschutzes, der Anbindung an bestehende Strukturen und der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens sprechen aus unserer Sicht vor allem Gründe des Arten- und Naturschutzes gegen die Planungen. Es sind zahlreiche gesetzlich geschützte Arten betroffen, deren lokale Population zu erlöschen droht.
Die sogenannten Ausgleichsmaßnahmen sind nicht als funktionaler ökologischer Ausgleich zu werten.
Das Projekt ist aus unserer Sicht nicht genehmigungsfähig. Es widerspricht zudem zentralen politischen Zielsetzungen hinsichtlich Flächenverbrauch, Erhalt der Artenvielfalt und des Klimaschutzes.
Die Planungen für ein Industrie- und Gewerbegebiet an der Autobahnanschlussstelle Teublitz haben aus Sicht des LBV Präzedenzfallcharakter für ganz Bayern. Aus diesem Grund engagiert sich der LBV in diesem Fall auf all seinen Ebenen vom Landesverband über die Bezirksgeschäftsstelle Oberpfalz bis hin zur Kreisgruppe Schwandorf.
TV-Beitrag:
BR Unkraut vom 18.1.2021 zum Thema Flächenversiegelung mit einem Beitrag zum Gebiet in Teublitz
Hier finden Sie sämtliche Presseerklärungen und Stellungnahmen des LBV dazu:
LBV Stellungnahme 12.08.2020 Gewerbegebiet Teublitz A93.pdf
Anlage 1 30.09.2019 Verfahren FNP Neuaufstellung Teublitz_Stellungnahme LBV.pdf
Anlage 2 05.2019 Gemeinsames_Statement_BN-LBV_Städtedreieck.pdf
Anlage 3 Fernwirkung Landschaftsbild Gewerbegebiet_A93.pdf
Anlage 4 24.01.2020 Pressemitteilung_BN_LBV_Flächennutzungsplan_Teublitz.pdf
Anlage 6 23.04.2020 Pressemitteilung LBV Aufstellungsbeschluss Gewerbegebiet_A93.pdf
Anlage 7 08.07.2020 Pressemitteilung LBV Bürgerinfo Stadt Teublitz Gewerbegebiet_A93.pdf
LBV StN 08.09.2020 Nachmeldung Gewerbegebiet Teublitz A93.pdf
LBV StN 13.09.2020 Nachmeldung Gewerbegebiet Teublitz A93.pdf
LBV StN 31.08.2020 Nachmeldung Gewerbegebiet Teublitz A93.pdf
LBV StN 25.01.2021 Bebauungs-Plan Gewerbegebiet Teublitz A93.pdf
Video: LEHMHOLZ 2020
Die Bilder wurden alle im Vorhabensgebiet aufgenommen!
Seit 1971 wählen Experten aus LBV und NABU den Vogel des Jahres. Zum 50. Jubiläum ist das anders. Jeder darf bis zum 19. März abstimmen, welcher Vogel 2021 den Schnabel vorn hat und Vogel des Jahres wird. Zehn haben es in die Endrunde geschafft.
Spannende Aktionen, Video-Clips und Infos zu Themen aus der Natur für Familien und Menschen 60+
Wer Ideen sucht, was man draußen alles entdecken kann, sollte gleich den kostenlosen "Naturschwärmer-Newsletter" abonnieren!