Der LBV lehnt die Planungen für das Gewerbegebiet an der Autobahnausfahrt Teublitz (A93) vehement ab. Neben grundsätzlichen Erwägungen des Landschaftsschutzes, der Anbindung an bestehende
Strukturen und der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens sprechen aus unserer Sicht vor allem Gründe des Arten- und Naturschutzes gegen die Planungen. Es sind zahlreiche gesetzlich
geschützte Arten betroffen, deren lokale Population zu erlöschen droht.
Die sogenannten Ausgleichsmaßnahmen sind nicht als funktionaler ökologischer Ausgleich zu werten.
Das Projekt ist aus Sicht des LBV nicht genehmigungsfähig. Es widerspricht zudem zentralen politischen Zielsetzungen hinsichtlich Flächenverbrauch, Erhalt der Artenvielfalt und
des Klimaschutzes.
Die Planungen für ein Industrie- und Gewerbegebiet an der Autobahnanschlussstelle Teublitz haben aus Sicht des LBV Präzedenzfallcharakter für ganz Bayern. Aus diesem Grund
engagiert sich der LBV in diesem Fall auf all seinen Ebenen vom Landesverband über die Bezirksgeschäftsstelle Oberpfalz bis hin zur Kreisgruppe Schwandorf.